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Sie haben Wohnraum, den Sie gerne vermieten möchten und überlegen sich, wie Sie am besten vorgehen und wissen gar nicht, wo Sie anfangen sollen? Schnell stellt sich für Sie die Frage, wie Sie Ihre Immobilie ideal vermarkten: kostenlos inserieren oder doch lieber kostenpflichtig? Wie Sie mit Ihrem Inserat qualifizierte Interessenten finden und was Sie sonst wissen sollten, wenn Sie eine Wohnung inserieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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„Sehr guter und vor allem schneller Verkauf meiner Wohnung – sehr empfehlenswert!“ Doris, 57
„Das Schalten der Anzeige war sehr einfach und ich habe so viele Anfragen erhalten, dass ich aus den besten Mietern auswählen konnte.“ Bernhard, 35
„Ein absolut fairer Preis den immobilienScout24.at bietet. Ich bin sehr zufrieden!“ Gerlinde, 42
Es gibt unterschiedliche Wege, wie Sie das zu vermietende Objekt auf dem Markt anbieten. Sie können entweder Ihre Wohnung kostenlos inserieren oder etwas Geld in die Hand nehmen, um noch mehr Interessenten auf Ihr Inserat aufmerksam zu machen.
Bei den kostenpflichtigen Angeboten haben Sie gegenüber Ihrer „Konkurrenz“ häufig attraktive Vorteile, wie beispielsweise eine erhöhte Sichtbarkeit und mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Exposé, und können so schneller und mehr (qualifizierte) Interessenten finden.
Die angebotenen Service-Pakete enthalten beispielsweise einen Kontakt-Manager, über diesen Interessenten Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Das bietet den Vorteil, dass Sie getrennt von Ihren üblichen Kommunikationswegen nur darüber zu erreichen sind. Zudem können Sie über den Manager ein spezielles Kontakt-Formular verwenden, wo der Interessent Informationen einträgt, die Sie gerne wissen möchten. Dabei lassen sich Felder hinzufügen, die Ihnen vorab schon wichtige Fragen beantworten. Die Vorauswahl des zukünftigen neuen Mieters fällt dadurch leichter.
Ob Sie kostenlos inserieren oder ein Inserat mit kostenpflichtigen Elementen in Anspruch nehmen: Bestimmte Aspekte sollten in keinem Exposé fehlen. Dazu gehören:
Zu beachten: Vermieter und Makler sind seit dem 1. Mai 2014 dazu verpflichtet, die wichtigsten Kennzahlen aus dem Energieausweise in die Anzeige mit aufzunehmen und zu veröffentlichen, wenn es für das Objekt einen Energieausweis gibt.
Ein wichtiger Aspekt bei der Vermarktung sind die Vorzüge. Ist im Objekt eine moderne Einbauküche vorhanden oder das Badezimmer gerade saniert worden, sollte diese positiven Merkmale unbedingt im Exposé aufgeführt werden. Damit lässt sich sehr leichter ein höherer Mietzins rechtfertigen.
Achtung: Bei der Angabe der Quadratmeterzahl ist es wichtig, dass diese exakt und nicht zu hoch ist. Der Interessent, der den Zuschlag für das Objekt letztendlich bekommt, kann zu viel gezahlten Mietzins rückwirkend einfordern.
Um die genaue Quadratmeterzahl des Objekts zu ermitteln, sollten Sie nicht einfach die Größe der Grundfläche übertragen. Hat das Objekt beispielsweise Räume mit einer geringen Deckenhöhe oder Dachschrägen, ist die Wohnfläche geringer als die Grundfläche. Das gilt auch für Terrassen und Balkone.
Tipp: Führen Sie eine genaue Berechnung der Objektgröße durch. Wenn Ihnen das nicht gelingt, können Sie damit auch einen Fachmann beauftragen.
Eine Wohnungsanzeige aufgeben ist das eine. Das Andere ist die passende Berechnung des Mietzinses. In Österreich werden alle zwei Jahre zum 1. April neue Richtwerte für den Mietzins in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht.
Bundesland | Richtwert (in Euro pro m2) |
Burgenland | 5,30 € |
Kärnten | 6,80 € |
Niederösterreich | 5,96 € |
Oberösterreich | 6,29 € |
Salzburg | 8,03 € |
Steiermark | 8,02 € |
Tirol | 7,09 € |
Vorarlberg | 8,92 € |
Wien | 5,81 € |
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass teils erhebliche Aufschläge zu den Richtwerten hinzuaddiert werden müssen. Folgenden Faktoren spielen hierbei eine zentrale Rolle:
Um herauszufinden, wie hoch ein Mietzins angesetzt werden soll, der weder zu hoch noch zu niedrig ist, lohnt auch der Blick in andere Inserate, bei denen ähnliche Objekte vermarkten werden. So erhalten Sie ein Gefühl dafür, wie hoch Sie den Mietzins für Ihre Wohnung ansetzen können.
Info: Liegt ein vereinbarter Hauptmietzins über die im Mietrechtgesetzt festgelegten Höchstgrenzen ist diese Vereinbarung rechtlich unwirksam. Bevor Sie also Ihre Wohnung inserieren, sollten Sie sich genau über die Höhe des Mietzinses erkundigen.
Seit mehr als 22 Jahren sind wir mit unseren Portalen immobilienscout24.at, immobilien.net und immodirekt.at das Bindeglied zwischen Immobilienanbietern und -suchenden in Österreich.
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