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Nicht nur Mietwohnungen und Miethäuser werden gerne als Kapitalanlage verwendet, auch die Vermietung von Gewerbe-Immobilien steht mittlerweile hoch im Kurs. Dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie etwa Lagervermietung, Garagenvermietung und Hallenvermietung. Ganz gleich, ob Sie eine große Halle vermieten eine kleinere Garage vermieten: Sie sollten sich vorab über die Risiken und rechtlichen Aspekte informieren.
Vermieter von Gewerbeimmobilien sind zwar nicht an eine Mietpreisbremse gebunden, die Erhöhung der Miete muss aber im Vorfeld vertraglich geregelt werden. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Gewerbeimmobilien sind als Kapitalanlage gut geeignet. Allerdings bergen sie auch ein gewisses Risiko, denn ein Leerstand ist deutlich wahrscheinlicher als bei einer Wohnung oder einem Haus. Während Wohnraum knapp ist und somit in der Regel beim Auszug eines Vermieters schnell eine erneute Vermietung erfolgen kann, sieht das bei Gewerbeimmobilien anders aus. Gewerbetreibende benötigen eine Immobilie, die ihren ganz individuellen Anforderungen entspricht. Daher gibt es oftmals nur wenige ernsthafte Interessenten.
Vorsicht: Vor einer erneuten Vermietung müssen in der Mehrzahl der Fälle Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, damit der neue Mieter das Objekt für seine Zwecke nutzen kann.
Während Häuser oder einzelne Wohnungen den besten Verkaufspreis erzielen, wenn sie unvermietet verkauft werden, verhält sich dies bei Gewerbeimmobilien genau umgekehrt. Die meisten Interessenten möchten die Immobile nämlich nicht selber nutzen, sondern betrachten sie als Investitionsobjekt. Daher ist es von Vorteil, wenn bereits ein Mieter vorhanden ist, und das Risiko eines Leerstandes entfällt.
Wenn Sie daher mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobile früher oder später zu verkaufen, brauchen Sie sich keine Gedanken darüber machen, ob es von Nachteil sein könnte, sie vorher noch zu vermieten. Ein zuverlässiger Mieter ist sowohl während der Vermietung als auch bei einem späteren Verkauf ein echter Gewinn für Sie.
Die Vermietung von Wohnräumen erfolgt meist ohne Umsatzsteuer. Bei Gewerbeimmobilien hat der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen dagegen die Möglichkeit, mit Umsatzsteuer zu vermieten. Dem Steuersatz von 20 Prozent unterliegen folgende Punkte:
Seit Januar 2017 unterliegt die kurzfristige Vermietung von Geschäftsräumen der Umsatzsteuerpflicht. Kurzfristig bedeutet nicht länger als 14 Tage. Der Vermieter darf das Grundstück bzw. die Immobilie sonst nur zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, für kurzfristige Vermietungen oder zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses verwenden.
Alle anderen Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung sind unecht von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören die Vermietung von:
Während Vermieter von Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen können, ist dies nicht immer möglich, wenn Sie eine Halle vermieten oder ein Lager vermieten. Hier ist der Immobilienbesitzer oft durch den Mietvertrag gebunden und kann seinen Mieter nicht einfach kündigen.
Bei der Vermietung von Gewerbe-Immobilien empfiehlt es sich in den meisten Fällen, einen Makler zu beauftragen. Dieser verfügt über die nötige Erfahrung, um die Vermietung bestmöglich abzuwickeln und übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:
Im Gegensatz zur Vermietung von Wohnimmobilien in Deutschland sind Sie in Österreich nicht an das Bestellerprinzip gebunden. Sie können die Maklerkosten somit auch auf den Mieter umwälzen.
Bei der Vermietung von Gewerbe-Immobilien müssen wichtige Dinge beachtet werden. Die Durchführung und die Verwaltung sind aufwändiger, als bei einer Immobilie, die zu Wohnzwecken dient. Dafür sind deutlich höhere Einnahmen möglich, wenn Sie nicht gerade nur eine Garage vermieten, denn eine Mietpreisbremse gibt es nicht.
Allerdings ist Vermietung von Gewerbe-Immobilien nicht unbedingt als Investition für Anfänger geeignet, da diese mit einem nicht unerheblichen Aufwand und auch einem hohen Risiko verbunden ist. Viele Gewerbe-Immobilien stehen über einen längeren Zeitraum leer und verursachen dadurch Kosten an Stelle von Einnahmen.
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