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Haus und traumhaftes Grundstück im WEINVIERTEL!

Häuser,  DetailansichtObjekt-Nr.: 1609_41665

Zimmer3
Fläche m²85
Kaufpreis €199.000,00

Ort: 2125 Streifing
Bitte kontaktieren Sie den Anbieter, um die Anschrift zu erfahren.

Kosten

Kaufpreis
€ 199.000,00
Provisionshinweis
3.00 % zuzüglich USt.
Weitere Kostendetails
Verhandlungsbasis

Ausstattung

Zimmer
3
Anzahl Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Heizungsart
Zentralheizung
Beheizung
Öl
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1
Art der Stellplätze
Stellplatz

Merkmale

Anzahl Geschosse
1
Baujahr
ca. 1969
Wohnfläche
85 m²
Grundstücksfläche
1.212 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
renovierungsbedürftig

Energie

HWB (kWh/m²a)
315.
HWB-Klasse
G
fGEE
2.970
fGEE-Klasse
E

Beschreibung

HAUS zu sanieren, mit einem wundervollen GRUNDSTÜCK-unverbaubarer Fern- und Grünblick

Diese Immobilie wird mittels einem Angebotsverfahren transparent und fair zum Verkauf angeboten!
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Die Widmung der Immobilie lautet "Grünland mit erhaltenswertem Gebäude" und bietet aber trotzdem sehr gute Möglichkeiten, diese Immobilie in ein Juwel umzubauen! Es wird darauf hingewiesen, dass ein Termin bei der Gemeinde Kreuzstetten stattgefunden hat, um die Möglichkeiten eines Um- bzw. Zubaues vorab im Detail aufgrund der Widmung zu besprechen. Die Gemeinde lädt dazu ein, bei Planung sich zuvor mit einem Bausachverständigen und dem Bürgermeister abzusprechen, um die Möglichkeiten für eine Bewilligung zu klären. Darauf beziehen sich auch folgende Informationen:

Gemäß §20 Abs. 5 Z. 5 NÖ RQG darf zur Instandsetzung jene Bausubstanz ausgetauscht werden, deren Erhaltung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre. Dabei wird laut Baurechtskommentar (W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein, 12. Auflage 2022) darauf hingewiesen, dass erhaltenswerte Gebäude prinzipiell so Instand zu setzten(§ 17 Z 3 NÖ BQ 2014) sind, dass die Bausubstanz erhalten bleibt und der Konsens nicht untergeht. Ist die Erhaltung der Bausubstanz jedoch technisch unmöglich oder unwirtschaftlich, darf sie ausgetauscht werden. Eine derartige Instandsetzung ist idR baubewilligungspflichtig (§ 14 Z 3).

Gemäß §20 Abs. 5 Z. 4 NÖ RQG dürfen durch Elementarereignisse (Brand, Blitzschlag u. dgl.) vollständig zerstörte Gebäude wiedererrichtet werden. Laut Baurechtskommentar (W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein, 12. Auflage 2022) ist ein Totalabbruch und anschließender Neubau nur im Fall der Zerstörung durch ein Elementarereignis zulässig und nicht auch dann, wenn die Instandsetzung so lange vernachlässigt wird, bis sie technisch unmöglich oder unwirtschaftlich geworden ist. Die Wiedererrichtung muss am selben Standort und im gleichen Umfang erfolgen, und in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Zerstörung durch das Elementarereignis stehen. Es wird daher innerhalb der 2-jährigen Baubeginnfrist um Bewilligung für die Wiedererrichtung anzusuchen sein(§ 24 Abs 1 NÖ BQ 2014). Wird das Gebäude nicht im Zusammenhang mit einem Elementarereignis abgebrochen, ist seine Wiedererrichtung unzulässig und die Widmung als
,,erhaltenswertes Gebäude" im Flächenwidmungsplan zu löschen.
Somit kann ein erhaltenswertes Gebäude im Grünland abgetragen und wiedererrichtet werden, das ist allerdings nur zulässig, sofern das erhaltenswerte Gebäude im Grünland durch ein Elementarereignis vollständig zerstört wurde.

ZUM OBJEKT:

Wunderschöner großer Garten, absolute Ruhe, kein Straßenverkehr, romantischer Altbaumbestand, Nebengebäude mit zusätzlicher Wohnfreiheit, sind nur ein paar Highlights dieser idyllisch liegenden Immobilie! Mit liebevollen Renovierungsarbeiten bietet das Haus mit einem Gartenparadies ein wundervolles Zuhause mit freier Aussicht auf Felder und Wiesen! Für Bewegungsbegeisterte runden Wanderungen, Spaziergänge, Radtouren, Ausreitgebiete, Fischen, Tennis im UTC Grossrußbach (ca. 15 Minuten mit dem Auto entfernt), Laufrouten, dieses Einfamilienhaus als Traumlage an Möglichkeiten ab.

Dinge des täglichen Gebrauchs können Sie im ca. 8 min entfernten Gaweinstal tätigen. Dort finden Sie einen Spar, Penny, Bäckerei, Apotheke, Post, Bank, Baumarkt, Tennis, Volks-und Hauptschule, Kindergarten, Tankstelle und Restaurants.

STREIFING hat 178 Einwohner, ist ein Ort im österreichischen Bundesland Niederösterreich, Bezirk Mistelbach, gehört zur Katastralgemeinde der Marktgemeinde Kreuzstetten und liegt nur ca. 42 Auto-Minuten über die A5 oder A22 vom Zentrum Wiens entfernt. Zum Bahnhof Neubau-Kreuzstetten sind es ca. 2 km - mit dem Auto 5 Minuten entfernt und in ca. 45 Minuten ist man mit der Bahn am Hauptbahnhof Wien!

Der Ort Streifing kam erst 1970 als Katastralgemeinde zur Großgemeinde Kreuzstetten. Streifing ist eingebettet in sanften Hügeln und umgeben von weiten Feldern. Die Kirche in Streifing ist der heiligen Barbara geweiht und wurde erst 2001-2002 innen und außen durch Initiative von engagierten Dorfbewohnern renoviert. Der Platz vor der Kirche wurde vom erst im Jahre 2000 gegründeten Dorferneuerungverein Streifing neu gestaltet und angelegt.
Lage: ca. 5 Autominuten von der Autobahn A5 und der Gemeinde Kreuzstetten entfernt.

ÜBERSICHT:

* großes Wohn-Esszimmer mit Kamin
* zwei Schlafzimmer - eines davon mit Arbeitsplatzbereich
* eine Küche - komplett ausgestattet mit Küchengeräten
* ein Vorraum mit Abstellraum
* ein Badezimmer
* eine Toilette
* Abstellplatz
* Ölfeuerungsanlage im Keller seit 1990
* Nebengebäude mit ca. 26 m2
* Gartenhaus 3x4 m (12 m2)


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RECHTLICHE HINWEISE:
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Bestätigung über die Aufklärung des Rücktrittrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung.

Der DAVE-Richtpreis beträgt € 199.000,--. Die Provision beträgt 3% + 20% Ust. vom erzielten Verkaufspreis!
Der Verkauf wird über das neue *) digitale Angebotsverfahren / DAVE abgewickelt.
*) Beim angegebenen Preis handelt es sich um einen Richtpreis, da der Preis vom Interessenten mit einem *) online erstellten Anbot definiert wird und er kann abhängig von der jeweiligen Nachfrage, auch über diesem Preis zu liegen kommen. Die Zustimmung erfolgt ausschließlich vom Abgeber durch Gegenzeichnung des gestellten Anbotes!

Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig. Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis.
Wir können, aufgrund des bestehenden Geschäftsgebrauchs, als Doppelmakler tätig sein.

Alle Informationen wurden uns vom Verkäufer und der Gemeinde Kreuzstetten zur Verfügung gestellt. Änderungen vorbehalten.
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Hietzinger Hauptstraße 22/D/9
1130 Wien, Hietzing

Frau Alexandra Fellner