Die Flächen sind als Bauerwartungsland §39 Gewerbe- und Industriegebiet im ÖROK enthalten. Widmungen erfolgen zeitnah nach Vorlage eines Entwurfes und Angabe der Nutzung. Keine Logistikbetriebe oder immissionsstarken Betriebe.
Es bestehen mehrere Größenoptionen von 1.700 m² bis 4.500 m²
Es sind Flächenabtretungen für die Erschließungen zu berücksichtigen.
Preise variieren je nach Größe
Die Genehmigungen seitens ÖBB liegen vor.
Projektabhängige Genehmigungen der Wildbach- und Lawinenverbauung, des Naturschutzes sowie der Wasserrechtsbehörde sind notwendig aber machbar