Beschreibung
Kurzzeitvermietung mit unserem Appartement im Projekt Kehlen in Dornbirn– mehr Flexibilität und höhere Mieteinnahmen
Wohnen auf Zeit gewinnt zunehmend an Bedeutung und der Bedarf an Objekten für eine kurzzeitige Anmietung steigt – sei es beruflich oder privat. Die Menschen werden immer mobiler und verlangen nach einer ebenso anpassungsfähigen Wohnsituation.
Bei der kurzzeitigen Vermietung darf die Mietdauer von sechs Monaten nicht überschritten werden und meist handelt es sich bei diesen Wohnungen um vollmöblierte Appartements oder 2-Zimmer-Wohnungen, die nach Tagen oder Nächten abgerechnet werden.
Wir haben das perfekte Appartement für Sie! Dank unserer Zusammenarbeit mit der Firma Hutle können Sie es komplett eingerichtet erwerben – ohne zeitaufwendige Suche nach Möbeln oder langen Lieferzeiten. Einfach einziehen und direkt weitervermieten.
Ihre potenziellen Mieter sind:
• Mitarbeitende, die für einen Job oder eine Ausbildung nach Vorarlberg kommen
• KünstlerInnen, die ein mehrwöchiges oder mehrmonatiges Engagement in Vorarlberg ergattert haben
• Firmen, Relocation-Agenturen, Personal-Verantwortliche oder der Expat-Service für Vorarlberg, die für Dritte nach passenden Wohnungen für eine kurze Mietzeit suchen
• Paare, die aufgrund eines Wohnungswechsels nach einer Übergangslösung suchen, bis das neue Objekt bezugsfertig ist
• Wohnungssuchende, die nach einer Trennung eine rasche und unkomplizierte Lösung suchen
Wohnen auf Zeit schafft eine Win-Win-Situation:
• Sie als Vermieter erwartet eine höhere Rendite als bei mehrjährigen Mietverträgen
• für den Mieter fallen weniger Kosten an als bei einem Hotel-Aufenthalt
• Kurzzeitvermietung ist eine attraktive Möglichkeit das Einkommen zu steigern
• im Vergleich zur Langzeitvermietung sind die Mieteinnahmen oft höher und Sie können flexibel entscheiden, wann und wie oft Sie vermieten. Dies bietet Ihnen mehr Kontrolle und Flexibilität
• höhere Rendite als bei Wohnungen, die über Jahre vermietet werden
• Langzeitmietverträge werden für mindestens drei Jahre abgeschlossen, in denen Sie als Vermieter die Wohnung jemand anderem überlassen
• Kurzzeitvermietungen bis zu sechs Monaten sind erlaubt, sofern die Vorgaben des Mietrechts und des Raumplanungsgesetzes eingehalten werden
• Kurzzeitmieten werden in der Regel für einen Zeitraum von ein bis sechs Monate abgeschlossen. Diese Form der Vermietung ist ideal für einen befristeten Wohnbedarf und bietet Flexibilität für beide Parteien
Die Vermietung von möblierten Wohnungen für berufliche Aufenthalte oder für Übergangslösungen ist ein gängiges und legales Modell.
Ist das für Sie interessant? Dann rufen Sie uns an!
Klingt das nach viel Arbeit? Wir unterstützen Sie hier gerne!
Profitieren Sie von unserem großen Netzwerk an Interessenten für Kurzzeitmieten und machen Sie den Vermietungsprozess für Sie einfach und entspannt.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Kreuzer Immo Team - auf Erfahrung bauen!